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Wohnimmobilien · Bayern

Immobilienbewertung in Bayern

Bayern umfasst hochpreisige Metropolräume, wachstumsstarke Mittelstädte und weitläufige ländliche Teilmärkte. Eine landesweite Pauschale würde diese Unterschiede nicht sachgerecht abbilden.

Regionaler Grundstücksmarkt

Der konkrete Teilmarkt entscheidet.

Bewertungen werden deshalb auf die konkrete Lage und Objektart zugeschnitten. Neben München und seinem Umland können etwa Nürnberg, Augsburg, Regensburg oder ländliche Gemeinden ganz andere Vergleichs- und Ertragsstrukturen aufweisen.

Maßgeblich bleiben der vereinbarte Bewertungsstichtag, der Zustand des Objekts und die Qualität der verfügbaren Unterlagen. Fehlende oder unsichere Grundlagen werden im Gutachten benannt.

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Alle Städte und Landkreise in Bayern

96 amtliche Kreisgebiete sind vollständig aufgeführt. Jede Unterseite enthält ein eigenes Regionalprofil, Kennzahlen und eine objektspezifische Einordnung.

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Wertrelevante Besonderheiten in Bayern

Regionale Faktoren werden nicht isoliert, sondern gemeinsam mit Objekt, Grundstück und Nutzungszweck beurteilt.

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Mikrolage und Erreichbarkeit innerhalb stark abgegrenzter Teilmärkte

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Grundstücksgröße, Baurecht und mögliche Nachverdichtung

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örtliche Kaufpreissammlungen, Bodenrichtwerte und Marktberichte

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Gutachten und Honorare

Der passende Berichtsumfang wird nach Bewertungsanlass, Objektart und gewünschter Verwendung festgelegt.

Kompakte Wertberechnung

Kurzgutachten

ab 1.059 € bruttoab 890,00 € netto

Für private und außergerichtliche Entscheidungen mit reduziertem Erläuterungsumfang.

Fahrt, Auslagen, Rechte, Belastungen und sonstiger Zusatzaufwand werden vor der Beauftragung transparent vereinbart.

Typische Anlässe

Eine Wertbasis für private Entscheidungen.

  • Kauf oder Verkauf
  • Außergerichtliche Erbauseinandersetzung
  • Trennung, Scheidung oder Auszahlung
  • Schenkung und Vermögensübersicht

Klare Leistungsgrenze

Privat und außergerichtlich.

Nicht angeboten werden Gerichtsgutachten, steuerliche Nachweise nach § 198 BewG, behördliche Gutachten oder Beleihungswertgutachten für Kreditinstitute. Eine Anerkennung durch nicht vom Auftrag umfasste Dritte wird nicht zugesichert.

Immobilienbewertung in Bayern

Objekt und Anlass schriftlich schildern.

Für die erste Prüfung genügen Objektart, Postleitzahl, Bewertungsanlass und gewünschter Zeitrahmen.

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