Immobilienbewertung · bundesweit nach Absprache
WölflImmobilienbewertungSchriftlich anfragen

Wohnimmobilien · Berlin

Immobilienbewertung in Berlin

Der Berliner Wohnimmobilienmarkt wird durch kleinteilige Kiezlagen, unterschiedliche Baualtersklassen und eine große Bandbreite zwischen Eigentumswohnungen, Reihenhäusern und Einfamilienhäusern geprägt.

Regionaler Grundstücksmarkt

Der konkrete Teilmarkt entscheidet.

Bezirk und Ortsteil allein reichen für eine Einordnung nicht aus. Bewertungsrelevant sind unter anderem die konkrete Straßenlage, der Gebäudezustand, die rechtliche Ausgestaltung des Eigentums und die tatsächliche Nutzbarkeit.

Maßgeblich bleiben der vereinbarte Bewertungsstichtag, der Zustand des Objekts und die Qualität der verfügbaren Unterlagen. Fehlende oder unsichere Grundlagen werden im Gutachten benannt.

02

Alle Städte und Landkreise in Berlin

1 amtliche Kreisgebiete sind vollständig aufgeführt. Jede Unterseite enthält ein eigenes Regionalprofil, Kennzahlen und eine objektspezifische Einordnung.

03

Wertrelevante Besonderheiten in Berlin

Regionale Faktoren werden nicht isoliert, sondern gemeinsam mit Objekt, Grundstück und Nutzungszweck beurteilt.

01

Wohnungs- und Teileigentum einschließlich Gemeinschaftseigentum

02

Baualter, Modernisierungsstand und energetische Eigenschaften

03

kleinräumige Vergleichsdaten und objektspezifische Lageeinflüsse

04

Gutachten und Honorare

Der passende Berichtsumfang wird nach Bewertungsanlass, Objektart und gewünschter Verwendung festgelegt.

Kompakte Wertberechnung

Kurzgutachten

ab 1.059 € bruttoab 890,00 € netto

Für private und außergerichtliche Entscheidungen mit reduziertem Erläuterungsumfang.

Fahrt, Auslagen, Rechte, Belastungen und sonstiger Zusatzaufwand werden vor der Beauftragung transparent vereinbart.

Typische Anlässe

Eine Wertbasis für private Entscheidungen.

  • Kauf oder Verkauf
  • Außergerichtliche Erbauseinandersetzung
  • Trennung, Scheidung oder Auszahlung
  • Schenkung und Vermögensübersicht

Klare Leistungsgrenze

Privat und außergerichtlich.

Nicht angeboten werden Gerichtsgutachten, steuerliche Nachweise nach § 198 BewG, behördliche Gutachten oder Beleihungswertgutachten für Kreditinstitute. Eine Anerkennung durch nicht vom Auftrag umfasste Dritte wird nicht zugesichert.

Immobilienbewertung in Berlin

Objekt und Anlass schriftlich schildern.

Für die erste Prüfung genügen Objektart, Postleitzahl, Bewertungsanlass und gewünschter Zeitrahmen.

Anfrage vorbereiten