Regionaler Grundstücksmarkt
Der konkrete Teilmarkt entscheidet.
Bezirk und Ortsteil allein reichen für eine Einordnung nicht aus. Bewertungsrelevant sind unter anderem die konkrete Straßenlage, der Gebäudezustand, die rechtliche Ausgestaltung des Eigentums und die tatsächliche Nutzbarkeit.
Maßgeblich bleiben der vereinbarte Bewertungsstichtag, der Zustand des Objekts und die Qualität der verfügbaren Unterlagen. Fehlende oder unsichere Grundlagen werden im Gutachten benannt.