Recht & Transparenz
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Immobilienbewertungen
Vertragsbedingungen für private und außergerichtliche Immobiliengutachten.
Diese Vertragsbedingungen bilden den vorgesehenen Leistungsrahmen ab. Individuelle Vereinbarungen im bestätigten Auftrag gehen vor.
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Gutachtenaufträge an Wölfl Immobilienbewertung, Lucas-Wilm Wölfl, Homberger Straße 16, 34587 Gensungen-Felsberg, Deutschland.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern nur, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Abweichende Individualvereinbarungen haben Vorrang.
Kundenkreis
Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt; Unternehmer handelt bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit.
Leistungsarten
Ein Kurzgutachten ist eine kompakte schriftliche Wertberechnung mit reduziertem Erläuterungsumfang für den vereinbarten privaten, außergerichtlichen Zweck.
Ein Verkehrswertgutachten ist eine ausführlichere Wertermittlung nach § 194 BauGB und den Grundsätzen der ImmoWertV. Umfang, Datengrundlage und Verwendungszweck werden im Auftrag festgelegt.
Leistungsgrenzen
Angeboten werden ausschließlich private, außergerichtliche Gutachten. Gerichtsgutachten, Beleihungswertgutachten für Kreditinstitute, behördliche Gutachten und steuerliche Nachweise nach § 198 BewG sind nicht Gegenstand des Angebots.
Eine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Maklerberatung ist nicht geschuldet. Ebenso wenig geschuldet sind Bauwerks-, Statik-, Schadstoff-, Altlasten- oder zerstörende Untersuchungen sowie die Prüfung verdeckter Bauteile.
Die Anerkennung durch Gerichte, Finanzämter, Behörden, Banken oder andere nicht vom Auftrag umfasste Dritte wird nicht zugesichert.
Gegenstand des Auftrags
Geschuldet ist die im bestätigten Auftrag beschriebene sachverständige Leistung, insbesondere ein Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten mit vereinbartem Bewertungsstichtag und Verwendungszweck.
Ein bestimmter Wert, wirtschaftlicher Erfolg oder die Anerkennung durch nicht vom Auftrag umfasste Dritte wird nicht zugesagt.
Vertragsschluss
Das Absenden einer Anfrage stellt noch keine Beauftragung dar. Ein Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder einen beiderseits bestätigten Auftragsvertrag zustande.
Preis, Leistungsumfang, Bewertungsstichtag, Verwendungszweck und gegebenenfalls Termine werden vor Vertragsschluss festgehalten. Die Website selbst bietet keinen automatisierten Online-Vertragsschluss.
Auftragsgrundlagen
Maßgeblich sind der bestätigte Auftrag, diese AGB, die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen sowie die bei der Besichtigung feststellbaren Umstände.
Widersprüche, Annahmen und Einschränkungen werden soweit fachlich erforderlich im Gutachten kenntlich gemacht.
Besichtigung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, setzt die Bewertung eine zugängliche Besichtigung der wertrelevanten Bereiche voraus.
Nicht zugängliche oder nicht erkennbare Bauteile, verdeckte Mängel und zerstörende Prüfungen sind nicht Gegenstand der Leistung.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt erforderliche und vorhandene Unterlagen rechtzeitig, richtig und vollständig bereit, benennt bekannte Besonderheiten und ermöglicht den vereinbarten Zugang.
Daten anderer Personen dürfen nur übermittelt werden, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Unterlagen und Angaben des Auftraggebers
Fehlende, verspätete, widersprüchliche oder unrichtige Angaben können Bearbeitung, Aussagekraft und Termine beeinflussen. Erforderliche Annahmen werden dokumentiert.
Ein daraus entstehender zusätzlicher Aufwand wird nur nach vorheriger Vereinbarung vergütet.
Bearbeitungszeit
Typische, unverbindliche Orientierungswerte sind etwa 10 Arbeitstage für ein Kurzgutachten und etwa 20 Arbeitstage für ein Verkehrswertgutachten.
Die Bearbeitungszeit beginnt erst nach vollständiger Beauftragung, Besichtigung, Eingang der erforderlichen Unterlagen und Klärung offener Punkte. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Honorar
Das Honorar für ein Kurzgutachten beginnt ab 1.059 € brutto inklusive 19 % Umsatzsteuer (ab 890,00 € netto). Der konkrete Preis wird anhand des vereinbarten Umfangs festgelegt.
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten beginnt ab 1.416 € brutto inklusive 19 % Umsatzsteuer (ab 1.190,00 € netto), jeweils zuzüglich der vor Vertragsschluss vereinbarten Auslagen und Nebenkosten. Der konkrete Preis wird anhand des vereinbarten Umfangs festgelegt.
Nicht vom bestätigten Auftrag erfasste Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit 148,75 € brutto je angefangener Stunde (125,00 € netto) berechnet. Jede angefangene Stunde wird vollständig berechnet.
Honorar für Verkehrswertgutachten
Das Honorar beginnt ab 1.416 € brutto inklusive 19 % Umsatzsteuer (ab 1.190,00 € netto), jeweils zuzüglich der vor Vertragsschluss vereinbarten Auslagen und Nebenkosten. Der konkrete Preis wird anhand des vereinbarten Umfangs festgelegt.
Zusätzlicher Aufwand
Nicht vom bestätigten Auftrag erfasste Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit 148,75 € brutto je angefangener Stunde (125,00 € netto) berechnet.
Jede angefangene Stunde wird vollständig berechnet. Ohne vorherige Vereinbarung entsteht hierfür kein zusätzlicher Vergütungsanspruch auf Grundlage dieser Klausel.
Auslagen und Nebenkosten
Auslagen, Reise- oder sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, wenn sie vorab im Angebot oder in einer ergänzenden Vereinbarung transparent ausgewiesen wurden.
Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung wird nicht verlangt. Die Rechnung wird nach Abschluss der Leistung oder nach individueller Vereinbarung gestellt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
Änderungen und Zusatzaufträge
Ergibt sich Änderungsbedarf, werden Auswirkungen auf Umfang, Honorar und Termin vor der zusätzlichen Bearbeitung abgestimmt und dokumentiert.
Übergabe des Gutachtens
Das Gutachten wird in der vereinbarten Form, regelmäßig als nicht nachträglich veränderbare PDF-Datei, an den Auftraggeber übergeben. Eine Papierausfertigung wird nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde.
Offensichtliche Übertragungs-, Rechen- oder Darstellungsfehler werden nach Mitteilung geprüft und gegebenenfalls berichtigt. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
Fachlich abweichende Erwartungen oder ein später veränderter Markt stellen für sich genommen keinen Mangel der stichtagsbezogenen Bewertung dar.
Kündigung und Abbruch
Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Beendigungsrechte bleiben unberührt. Ein zusätzliches pauschales Stornorecht wird nicht eingeräumt.
Welche Vergütung bei einer Vertragsbeendigung geschuldet ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem bis dahin wirksam vereinbarten und erbrachten Leistungsumfang.
Widerrufsrecht
Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Hierüber wird gesondert belehrt.
Das unverbindliche Absenden einer E-Mail-Anfrage löst noch keinen Vertrag aus.
Vorzeitiger Leistungsbeginn
Vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt die Leistung nur, wenn ein Vertrag geschlossen wurde und der Verbraucher ausdrücklich den vorzeitigen Beginn verlangt sowie seine Kenntnis von den gesetzlichen Folgen gesondert bestätigt.
Diese Erklärung wird nach Vertragsschluss getrennt von der unverbindlichen Anfrage bereitgestellt.
Nutzungszweck und Weitergabe
Das Gutachten ist für den im Auftrag benannten Auftraggeber, Bewertungsstichtag und Verwendungszweck erstellt. Eine Verwendung für andere Zwecke oder durch Dritte bedarf einer vorherigen fachlichen Prüfung.
Der Auftraggeber darf das vollständige Gutachten für den vereinbarten Zweck nutzen und an die hierfür benannten Beteiligten weitergeben.
Vertraulichkeit der Honorarunterlagen
Angebote, Honoraraufstellungen und kaufmännische Korrespondenz werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe ist zulässig, soweit sie für Vertragsprüfung, Beratung, Buchhaltung, Rechtsverfolgung oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
Urheber- und Nutzungsrechte
Urheberrechte am Gutachten und an selbst erstellten Darstellungen verbleiben beim Verfasser. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber das einfache Recht, das vollständige Gutachten für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
Bearbeitung, sinnentstellende auszugsweise Veröffentlichung oder Nutzung für einen anderen Zweck bedürfen einer vorherigen Zustimmung, soweit nicht zwingende Rechte entgegenstehen.
Haftung
Unbeschränkt gehaftet wird bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen und lassen gesetzliche Beweislastregeln unberührt.
Höhere Gewalt
Unvorhersehbare, nicht beherrschbare Ereignisse können vereinbarte Termine angemessen verschieben. Die Parteien informieren sich und stimmen das weitere Vorgehen ab; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur für Anbahnung und Durchführung des Auftrags, Kommunikation, Abrechnung, gesetzliche Pflichten und berechtigte Nachweisinteressen verarbeitet. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
Verbraucherstreitbeilegung
Wölfl Immobilienbewertung ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine unwirksame Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 01.06.2026