Brauche ich überhaupt ein Gutachten oder reicht eine erste Schätzung?
Wenn Sie lediglich eine grobe Orientierung suchen, kann eine erste Schätzung genügen. Eine schriftliche Bewertung wird dann interessant, wenn Sie eine konkrete Kauf-, Verkaufs- oder Aufteilungsentscheidung nachvollziehbar begründen möchten. Entscheidend ist, wofür Sie den Wert benötigen und wer das Ergebnis verwenden soll.
Wann reicht ein Kurzgutachten und wann ist ein Verkehrswertgutachten sinnvoll?
Ein Kurzgutachten kann für überschaubare private Fragestellungen und einvernehmliche außergerichtliche Entscheidungen ausreichen. Das Verkehrswertgutachten erläutert Objekt, Grundlagen, Verfahren und Ergebnis ausführlicher. Bei komplexeren Verhältnissen oder größerem Dokumentationsbedarf kann dieser Umfang sinnvoll sein. Die passende Leistung wird vor der Beauftragung anhand Ihres Anliegens geprüft.
Was kostet die Bewertung einschließlich Mehrwertsteuer?
Das Kurzgutachten beginnt bei 1.059,10 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer, das Verkehrswertgutachten bei 1.416,10 € inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Hinzu kommen vorab vereinbarte Nebenkosten, etwa für Fahrt, Auslagen oder zusätzlichen Prüfungsaufwand. Umfang und Kosten werden vor der Beauftragung abgestimmt; die Einstiegspreise sind keine Pauschale für jede Immobilie.
Muss ich vor der Anfrage schon alle Unterlagen haben?
Nein. Beschreiben Sie zunächst Objektart, Standort und Anlass. Hilfreich sind später insbesondere Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Flächenberechnungen und Angaben zu Modernisierungen. Bei Wohnungen oder vermieteten Immobilien können weitere Dokumente erforderlich sein. Fehlende Grundlagen und ihre Bedeutung für die Bewertung werden geklärt.
Wird meine Immobilie besichtigt?
Die Besichtigung und ihr Umfang werden vor der Beauftragung abgestimmt. Dafür sollte der Zugang zu den relevanten Räumen und Gebäudeteilen ermöglicht werden. Eine Wertermittlung ersetzt keine gesondert beauftragte technische Prüfung aller Bauteile, keine Bauteilöffnung und kein umfassendes Schadensgutachten.
Wie lange dauert es und wo werden Immobilien bewertet?
Der regionale Schwerpunkt liegt im Umkreis von 125 km um Felsberg. Der Fertigstellungstermin hängt von Objekt, Unterlagenlage und Besichtigungstermin ab und wird individuell vereinbart. Nennen Sie eine Frist bitte schon in Ihrer Anfrage, damit geprüft werden kann, ob sie eingehalten werden kann.
Kann ich das Gutachten beim Finanzamt, bei Gericht oder für einen Kredit verwenden?
Das Angebot richtet sich an private und außergerichtliche Zwecke. Gerichtliche oder behördliche Gutachten, steuerliche Nachweise nach § 198 BewG und Beleihungswertgutachten für Kreditinstitute werden nicht angeboten. Wenn ein bestimmter Empfänger das Gutachten verlangt, nennen Sie dessen Anforderungen bitte vor der Beauftragung.
Ist der ermittelte Wert ein garantierter Verkaufspreis?
Nein. Die Bewertung bezieht sich auf einen vereinbarten Stichtag und die dafür zugrunde gelegten Verhältnisse. Der spätere Verkaufspreis hängt unter anderem von Marktveränderungen, Nachfrage und Verhandlungen ab. Auch ein früheres Gutachten sollte vor einer erneuten Verwendung auf seine Eignung geprüft werden.
Was passiert nach dem Absenden meiner Anfrage?
Bei einer Formularanfrage erhalten Sie zunächst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach Ihrer Bestätigung wird die Anfrage weitergeleitet. Anschließend werden Anliegen und passender Leistungsumfang geklärt. Die Anfrage selbst ist unverbindlich und noch kein Gutachtenauftrag. Prüfen Sie bei ausbleibender Bestätigungsmail auch Ihren Spam-Ordner.
Kann ich vorab sehen, wie mein Gutachten aufgebaut sein wird?
Ja. Bei beiden Leistungen finden Sie ein frei zugängliches PDF-Muster ohne Anmeldung. Es zeigt den Aufbau und die Darstellung an einer fiktiven Immobilie. Die Muster umfassen 32 beziehungsweise 71 Seiten; der tatsächliche Umfang Ihres Gutachtens richtet sich nach Objekt und Auftrag.