Recht & Transparenz
Hinweise zur Qualifikation und Gutachtenverwendung
Tatsächliche Qualifikation, Leistungsgrenzen und vorgesehene Verwendung der Gutachten.
Qualifikation
Lucas-Wilm Wölfl ist Zertifizierter Immobilienwertermittler und Freier Sachverständiger.
Zertifikat: Zertifizierter Immobilienwertermittler, ausgestellt durch die Hochschule für Finanzwirtschaft & Management, Abschlussdatum 26.02.2026.
Es besteht keine öffentliche Bestellung und Vereidigung, keine HypZert-Zertifizierung und keine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Angebotene Gutachten
Angeboten werden Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten für private, außergerichtliche Bewertungsanlässe. Der konkrete Umfang, Bewertungsstichtag und Verwendungszweck werden im Auftrag festgelegt.
Gerichtsgutachten, Beleihungswertgutachten für Kreditinstitute, behördliche Gutachten und steuerliche Nachweise nach § 198 BewG sind nicht Gegenstand des Angebots.
Keine Erfolgsgarantie
Eine Bewertung ist eine fachlich begründete, stichtagsbezogene Ermittlung auf Basis der vereinbarten Grundlagen. Ein bestimmter Verkaufspreis, eine Finanzierungszusage oder eine Anerkennung durch Gericht, Finanzamt, Behörde oder Kreditinstitut wird nicht zugesagt.
Weitergabe und andere Zwecke
Das Gutachten ist für den bezeichneten Auftraggeber und Zweck bestimmt. Vor einer Weitergabe oder Nutzung für einen anderen Zweck sollte geprüft werden, ob Grundlagen, Stichtag, Berichtstiefe und Empfängerkreis dafür geeignet sind.
Auszüge dürfen nicht sinnentstellend oder ohne die zugehörigen Einschränkungen verwendet werden.
Abgrenzung zu Beratung
Das Gutachten ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Energieberatung und keine technische Schadensdiagnostik mit zerstörenden Untersuchungen.
Stand: 01.06.2026