Regionaler Grundstücksmarkt
Der konkrete Teilmarkt entscheidet.
Für eine belastbare Einordnung werden die konkrete Gemeinde, das Wohnumfeld, Grundstücksmerkmale und die örtlich verfügbaren Marktdaten getrennt betrachtet. Allgemeine Landeswerte ersetzen dabei keine objektspezifische Prüfung.
Maßgeblich bleiben der vereinbarte Bewertungsstichtag, der Zustand des Objekts und die Qualität der verfügbaren Unterlagen. Fehlende oder unsichere Grundlagen werden im Gutachten benannt.