Immobilienbewertung · bundesweit nach Absprache
WölflImmobilienbewertungSchriftlich anfragen

Landkreis · Bayern

Immobilienbewertung im Landkreis Unterallgäu

Im Landkreis Unterallgäu können sich zentrale Orte, kleinere Gemeinden und ländliche Lagen deutlich unterscheiden. Das amtliche Regionalprofil umfasst 1.229,57 km² mit 147.255 Einwohnern.

Objektbezogene Markteinordnung

Gemischter Regionalmarkt

Mittelzentren, kleinere Städte und ländliche Gemeinden können abweichende Nachfragestrukturen besitzen. Vergleichsfälle werden deshalb nicht pauschal über das gesamte Kreisgebiet übertragen.

Die amtliche Bevölkerungsdichte beträgt 120 Einwohner je km². Diese Kennzahl beschreibt die Siedlungsstruktur, ist jedoch keine Preisangabe. Für den Immobilienwert bleiben Mikrolage, Objektzustand, Grundstück, Nutzbarkeit und Bewertungsstichtag maßgeblich.

Bewertungen werden deshalb auf die konkrete Lage und Objektart zugeschnitten. Neben München und seinem Umland können etwa Nürnberg, Augsburg, Regensburg oder ländliche Gemeinden ganz andere Vergleichs- und Ertragsstrukturen aufweisen.

02

Wertrelevante Prüfung im Landkreis Unterallgäu

Regionale Kennzahlen strukturieren die Recherche. Den Wert bestimmen jedoch das konkrete Grundstück, die Immobilie und der vereinbarte Bewertungsanlass.

01

Gemeinde-, Ortsteil- und Mikrolage innerhalb des Kreisgebiets

02

Grundstücksgröße, Erschließung, bauliche Nutzbarkeit und mögliche Nebengebäude

03

Daten des zuständigen Gutachterausschusses und die Eignung örtlicher Vergleichsfälle

03

Gutachten und Honorare

Der passende Berichtsumfang wird nach Bewertungsanlass, Objektart, Unterlagenlage und gewünschter Verwendung festgelegt.

Kompakte Wertberechnung

Kurzgutachten

ab 1.059 € bruttoab 890,00 € netto

Für private und außergerichtliche Entscheidungen mit reduziertem Erläuterungsumfang.

Fahrt, Auslagen, Rechte, Belastungen und sonstiger Zusatzaufwand werden vor der Beauftragung transparent vereinbart.

Typische Anlässe

Eine Wertbasis für private Entscheidungen.

  • Kauf oder Verkauf
  • Außergerichtliche Erbauseinandersetzung
  • Trennung, Scheidung oder Auszahlung
  • Schenkung und Vermögensübersicht

Klare Leistungsgrenze

Privat und außergerichtlich.

Nicht angeboten werden Gerichtsgutachten, steuerliche Nachweise nach § 198 BewG, behördliche Gutachten oder Beleihungswertgutachten für Kreditinstitute. Eine Anerkennung durch nicht vom Auftrag umfasste Dritte wird nicht zugesichert.

Immobilienbewertung im Landkreis Unterallgäu

Objekt und Anlass schriftlich schildern.

Für die erste Prüfung genügen Objektart, Postleitzahl, Bewertungsanlass und gewünschter Zeitrahmen.

Anfrage vorbereiten