Regionaler Grundstücksmarkt
Der konkrete Teilmarkt entscheidet.
Für jede Bewertung wird geprüft, welchem örtlichen Teilmarkt das Objekt tatsächlich zuzuordnen ist. Pauschale Übertragungen aus benachbarten Städten oder Kreisen werden vermieden.
Maßgeblich bleiben der vereinbarte Bewertungsstichtag, der Zustand des Objekts und die Qualität der verfügbaren Unterlagen. Fehlende oder unsichere Grundlagen werden im Gutachten benannt.