Außergerichtliche ImmobilienbewertungDeutschlandweit tätig

Ausführlich dokumentiert

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Das Verkehrswertgutachten ordnet die rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften, die Lage und die Marktdaten zum vereinbarten Bewertungsstichtag ausführlich ein.

01

Was der Verkehrswert beschreibt

Der Verkehrswert bezieht sich auf den Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage erzielbar wäre. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben dabei außer Betracht.

Damit ist der Verkehrswert stichtagsbezogen. Er ist weder eine Garantie für einen späteren Verkaufspreis noch eine Fortschreibung für einen anderen Zeitpunkt.

02

Wie das Wertermittlungsverfahren gewählt wird

Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren sind keine frei austauschbaren Rechenmodelle. Die Auswahl richtet sich nach der Art des Objekts, den Gepflogenheiten des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs, den Umständen des Einzelfalls und vor allem nach der Eignung der verfügbaren Daten.

Die Verfahrenswahl und ihre Aussagefähigkeit werden im Gutachten begründet. Je nach Objekt und Datenlage können mehrere Verfahren herangezogen und gemeinsam gewürdigt werden.

03

Umfang und erforderliche Grundlagen

Das Verkehrswertgutachten dokumentiert Grundlagen und Annahmen ausführlicher als das Kurzgutachten. Benötigt werden insbesondere verlässliche Angaben zu Grundstück, Gebäude, Flächen, Rechten, Belastungen, Nutzung und Zustand.

  • Grundbuchauszug, Flurkarte und planungsrechtliche Grundlagen
  • Bauzeichnungen, Flächenberechnungen und Angaben zu Baujahr und Modernisierung
  • Miet- oder Nutzungsdaten bei vermieteten beziehungsweise ertragsorientierten Objekten
  • Erkennbare Schäden, Besonderheiten sowie relevante Rechte und Belastungen
  • Örtliche Marktdaten und Daten des zuständigen Gutachterausschusses

04

Vereinbarte Verwendung und Preis

Das Honorar beginnt bei 1.190,00 € netto beziehungsweise 1.416 € brutto. Hinzu kommen die vorab abgestimmten Nebenkosten, insbesondere Fahrt, Auslagen sowie objekt- oder unterlagenbedingter Zusatzaufwand.

Das Angebot ist auf private und außergerichtliche Zwecke ausgerichtet. Nicht angeboten werden Gerichtsgutachten, behördliche Gutachten, Beleihungswertgutachten oder Nachweise des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG. Die Verwendung wird deshalb vor Auftragserteilung ausdrücklich geklärt.

Nächster Schritt

Objekt und Bewertungsanlass schriftlich schildern.

Die Anfrage ist unverbindlich. Vor einer Beauftragung werden Eignung, Leistungsumfang, Honorar und Nebenkosten transparent abgestimmt.

Anfrage vorbereiten