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Muster eines Verkehrswertgutachtens
Das fiktive Beispiel zeigt die ausführlichere Darstellung von Grundstück, Gebäude, Bewertungsverfahren und Wertergebnis einschließlich Objektbildern.

Bewertungsobjekt und Bewertungsauftrag im Überblick.

Dokumentation von Hauptgebäude, Anbau und Garage.

Die Ergebnisse der im Muster angewandten Verfahren.
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Das Dokument dient ausschließlich der Anschauung. Objektdaten und Werte sind fiktiv; die Objektbilder sind KI-generiert. Es ist kein Wertnachweis für eine tatsächliche Immobilie. Umfang und Inhalt einer beauftragten Bewertung richten sich nach dem vereinbarten Auftrag.
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Wann sich die ausführliche Bewertung empfiehlt
Bei einer Vermögensaufteilung, einer außergerichtlichen Erbauseinandersetzung oder einer Kauf- und Verkaufsentscheidung kann es wichtig sein, dass mehrere Beteiligte den Wert und seine Grundlagen im Detail nachvollziehen können. Dafür bietet das Verkehrswertgutachten mehr Erläuterung und Dokumentation als die Kurzbewertung.
Für eine überschaubare private Fragestellung kann bereits ein Kurzgutachten ausreichen. Sie müssen sich bei der ersten Anfrage noch nicht festlegen: Wir besprechen Ihren Anlass und klären vor der Beauftragung, welcher Umfang geeignet ist.
- Ausführliche Beschreibung von Grundstück, Gebäude und wertrelevanten Besonderheiten
- Begründete Auswahl des Bewertungsverfahrens und nachvollziehbare Berechnung
- Schriftliches Ergebnis für den vereinbarten Zweck und Bewertungsstichtag
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So kommen Sie zu Ihrem Gutachten
1. Anliegen schildern: Nennen Sie die Immobilie, ihren Standort und den Grund Ihrer Anfrage. Bestätigen Sie anschließend Ihre E-Mail-Adresse über den zugesandten Link, damit Ihre Anfrage weitergeleitet wird.
2. Umfang und Kosten abstimmen: Wir klären den Bewertungszweck, die benötigten Unterlagen, die Besichtigung sowie Honorar, Nebenkosten und Fertigstellungstermin. Die Anfrage ist unverbindlich; ein Auftrag entsteht erst durch eine gesonderte Beauftragung.
3. Bewertung erhalten: Die vereinbarten Objektgrundlagen und Marktdaten werden ausgewertet. Sie erhalten das ausführliche Gutachten mit Erläuterungen zum ermittelten Wert.
Ausgangspunkt ist Felsberg. Der regionale Schwerpunkt liegt im Umkreis von 125 km. Die Anfahrt zu Ihrer Immobilie wird vorab abgestimmt.
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Was der Verkehrswert beschreibt
Der Verkehrswert bezieht sich auf den Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage erzielbar wäre. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben dabei außer Betracht.
Damit ist der Verkehrswert stichtagsbezogen. Er ist weder eine Garantie für einen späteren Verkaufspreis noch eine Fortschreibung für einen anderen Zeitpunkt.
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Wie das Wertermittlungsverfahren gewählt wird
Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren sind keine frei austauschbaren Rechenmodelle. Die Auswahl richtet sich nach der Art des Objekts, den Gepflogenheiten des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs, den Umständen des Einzelfalls und vor allem nach der Eignung der verfügbaren Daten.
Die Verfahrenswahl und ihre Aussagefähigkeit werden im Gutachten begründet. Je nach Objekt und Datenlage können mehrere Verfahren herangezogen und gemeinsam gewürdigt werden.
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Umfang und erforderliche Grundlagen
Das Verkehrswertgutachten dokumentiert Grundlagen und Annahmen ausführlicher als das Kurzgutachten. Benötigt werden insbesondere verlässliche Angaben zu Grundstück, Gebäude, Flächen, Rechten, Belastungen, Nutzung und Zustand.
Für die erste Anfrage müssen Sie diese Unterlagen noch nicht vollständig zusammentragen. Welche Dokumente für Ihr Objekt erforderlich sind und welche fehlen, klären wir gemeinsam vor der Bewertung.
- Grundbuchauszug, Flurkarte und planungsrechtliche Grundlagen
- Bauzeichnungen, Flächenberechnungen und Angaben zu Baujahr und Modernisierung
- Miet- oder Nutzungsdaten bei vermieteten beziehungsweise ertragsorientierten Objekten
- Erkennbare Schäden, Besonderheiten sowie relevante Rechte und Belastungen
- Örtliche Marktdaten und Daten des zuständigen Gutachterausschusses
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Häufige Fragen zum Verkehrswertgutachten
Muss mein Gutachten genauso viele Seiten wie das Muster haben?
Nein. Das Muster zeigt eine mögliche Ausarbeitung. Der tatsächliche Umfang richtet sich nach Ihrer Immobilie, der Fragestellung und dem vereinbarten Auftrag; die Seitenzahl allein sagt nichts über die Eignung aus.
Steht der Gesamtpreis vor der Beauftragung fest?
Honorar und vorgesehene Nebenkosten werden vor der Beauftragung abgestimmt. Der ausgewiesene Einstiegspreis gilt nicht pauschal für jedes Objekt. Teilen Sie bekannte Besonderheiten und fehlende Unterlagen deshalb möglichst früh mit.
Kann ich das Gutachten für ein Gericht oder das Finanzamt beauftragen?
Dieses Angebot richtet sich an private und außergerichtliche Zwecke. Gerichtliche, behördliche, steuerliche Nachweise nach § 198 BewG und Beleihungswertgutachten werden nicht angeboten. Die vorgesehene Verwendung wird vor Auftragserteilung geklärt.
Wann kann ich mit dem Ergebnis rechnen?
Den Fertigstellungstermin vereinbaren wir individuell anhand des Aufwands, der verfügbaren Unterlagen und der Terminmöglichkeiten. Geben Sie einen gewünschten Termin bitte bereits bei Ihrer Anfrage an.
Was bedeutet Bewertungsstichtag?
Das ist der Zeitpunkt, auf den sich der ermittelte Wert bezieht. Je nach Anlass kann das ein aktueller oder ein vergangener Zeitpunkt sein. Bei einer rückbezogenen Bewertung müssen Zustand, Nutzung und Marktdaten für diesen Zeitpunkt hinreichend nachvollziehbar sein. Die Machbarkeit wird vor der Beauftragung geprüft.
Wer erhält das Gutachten und wofür darf es verwendet werden?
Auftraggeber, vorgesehene Empfänger und Verwendungszweck werden im Auftrag festgelegt. Wenn beispielsweise mehrere Familienmitglieder mit dem Ergebnis arbeiten sollen, sprechen Sie das vorab an. Die Eignung für andere Zwecke oder eine spätere Weiterverwendung wird nicht automatisch zugesichert.
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Vereinbarte Verwendung und Preis
Das Honorar beginnt bei 1.416,10 € brutto beziehungsweise 1.190,00 € netto. Hinzu kommen die vorab abgestimmten Nebenkosten, insbesondere Fahrt, Auslagen sowie objekt- oder unterlagenbedingter Zusatzaufwand.
Das Angebot ist auf private und außergerichtliche Zwecke ausgerichtet. Nicht angeboten werden Gerichtsgutachten, behördliche Gutachten, Beleihungswertgutachten oder Nachweise des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG. Die Verwendung wird deshalb vor Auftragserteilung ausdrücklich geklärt.
Ihr Ergebnis
Das erhalten Sie mit Ihrer Immobilienbewertung.
Eine gemeinsame Grundlage, um einen Angebotspreis zu beurteilen, einen Verkauf vorzubereiten oder über eine private Vermögensaufteilung zu sprechen.
Ein schriftliches Wertergebnis
Sie erhalten einen nachvollziehbar hergeleiteten Immobilienwert zum vereinbarten Bewertungsstichtag – also zu dem Zeitpunkt, auf den sich Ihre Fragestellung bezieht.
Ihre Immobilie im Zusammenhang
Lage, Grundstück, Gebäudezustand und Modernisierungen werden anhand der vereinbarten Unterlagen und Besichtigung eingeordnet. So werden die wesentlichen Einflussfaktoren des Werts verständlich.
Nachvollziehbare Grundlagen
Der Bericht benennt die verwendeten Daten und wesentlichen Annahmen. Bei der Kurzbewertung in kompakter Form, beim Verkehrswertgutachten mit ausführlicherer Erläuterung.
Ein klar vereinbarter Auftrag
Vor der Beauftragung werden Verwendung, Leistungsumfang, benötigte Unterlagen, Honorar, Nebenkosten und Fertigstellungstermin abgestimmt. Sie müssen die Gutachtenart bei Ihrer Anfrage noch nicht kennen.
Sie möchten den Wert zu einem vergangenen Zeitpunkt wissen oder haben einen bestimmten Empfänger im Blick? Nennen Sie dies bereits in Ihrer Anfrage, damit die Machbarkeit und der passende Umfang geprüft werden können.