01
Den Immobilienwert sachlich trennen
Die Bewertung ermittelt den Immobilienwert für den vereinbarten Stichtag. Darlehensstände, Eigentumsquoten, Zugewinnausgleich und sonstige finanzielle Ansprüche sind davon getrennte rechtliche oder finanzielle Fragen.
Eine klare Aufgabenbeschreibung verhindert, dass Immobilienwert, Restschuld und ein möglicher Auszahlungsbetrag miteinander verwechselt werden.
02
Bewertungsstichtag und Nutzung berücksichtigen
Der Zustand der Immobilie, die tatsächliche Nutzung und die Marktverhältnisse werden auf den vereinbarten Stichtag bezogen. Spätere Modernisierungen oder Veränderungen dürfen nicht unbemerkt in eine rückbezogene Betrachtung einfließen.
Ob eine Person im Objekt wohnen bleibt, ändert nicht automatisch den Marktwert. Vereinbarungen zur Nutzung oder zu Zahlungen können jedoch für die rechtliche Einordnung außerhalb des Gutachtens wichtig sein.
03
Benötigte Objektangaben
Für eine belastbare Bewertung werden die Eigentums- und Objektgrundlagen sowie der bauliche Zustand benötigt. Persönliche Auseinandersetzungen werden nicht bewertet.
- Grundbuchauszug, Grundstücks- und Gebäudedaten
- Grundrisse, Flächenberechnung und Angaben zu Modernisierungen
- Miet- oder Nutzungsvereinbarungen, wenn das Objekt nicht ausschließlich selbst genutzt wird
- Gemeinsam benannter Zweck und Bewertungsstichtag
04
Außergerichtliche Verwendung
Die Leistung ist für private und außergerichtliche Einigungen vorgesehen. Sie ersetzt keine anwaltliche Beratung, keine Berechnung des Zugewinnausgleichs und keine gerichtliche Beweisaufnahme.
Für ein gerichtliches Verfahren sollte vorab mit der rechtlichen Vertretung geklärt werden, welche Form der Begutachtung benötigt wird. Gerichtsgutachten werden nicht angeboten.