01
Angebotspreis und Immobilienwert unterscheiden
Ein Angebotspreis kann von Verkaufsstrategie, Zeitdruck oder persönlichen Erwartungen geprägt sein. Die Bewertung stellt dem eine objekt- und stichtagsbezogene Herleitung gegenüber.
Der ermittelte Wert ist keine Preisvorgabe. Der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis kann je nach Verhandlung, Nachfrage, Finanzierung und individuellen Motiven abweichen.
02
Worauf bei der Bewertung geachtet wird
Nicht allein die Wohnfläche entscheidet. Mikrolage, Grundstück, baulicher Zustand, energetische Eigenschaften, Modernisierungen und die rechtliche Nutzbarkeit müssen zusammen betrachtet werden.
- Plausibilität von Flächen- und Objektangaben
- Bauzustand, erkennbare Schäden und Modernisierungsstand
- Grundstück, Erschließung, Rechte und bekannte Belastungen
- Örtlicher Teilmarkt und Eignung verfügbarer Vergleichs- oder Marktdaten
03
Frühzeitig Unterlagen bereitstellen
Je früher vollständige Objektunterlagen vorliegen, desto besser lässt sich erkennen, welche Fragen vor einer Kaufentscheidung oder Vermarktung noch offen sind. Die Bewertung ersetzt jedoch keine technische Schadstoffprüfung, umfassende Bauschadendiagnostik oder rechtliche Due Diligence.
Bei Zeitdruck wird vor der Beauftragung geklärt, welcher Umfang im verfügbaren Zeitraum fachlich sinnvoll erbracht werden kann.
04
Passenden Berichtsumfang wählen
Für die private Einordnung eines Kauf- oder Angebotspreises ist häufig ein Kurzgutachten geeignet. Ein Verkehrswertgutachten kann sinnvoll sein, wenn die Grundlagen und Verfahren ausführlicher dokumentiert werden sollen.
Maklerleistung, Verkaufsvermittlung, Finanzierungsberatung und Beleihungswertgutachten sind nicht Bestandteil des Angebots.
05
Häufige Fragen zu diesem Bewertungsanlass
Wann sollte ich die Bewertung anfragen?
Möglichst bevor Sie einen Kauf verbindlich abschließen oder Ihre Verkaufspreisvorstellung festlegen. Teilen Sie einen vorgesehenen Notartermin oder eine Angebotsfrist direkt mit. Ob eine Bewertung bis dahin möglich ist, wird anhand von Unterlagen, Zugang und Aufwand geprüft.
Kann ich als Kaufinteressent ein fremdes Haus bewerten lassen?
Sie können eine Bewertung anfragen. Für Unterlagen und eine vereinbarte Besichtigung müssen Sie den erforderlichen Zugang mit der Eigentümerseite beziehungsweise deren Vertretung klären. Ein Auftrag allein verschafft keinen Zugang zur Immobilie.
Erfahre ich dabei auch sämtliche Sanierungskosten?
Eine Wertermittlung ist keine vollständige Sanierungsplanung oder Handwerkerkalkulation. Bekannte und im vereinbarten Umfang erkennbare Besonderheiten werden eingeordnet. Für konkrete Maßnahmen oder unklare Schäden können zusätzliche Fachprüfungen und Angebote erforderlich sein.