Außergerichtliche ImmobilienbewertungDeutschlandweit tätig

Preisentscheidung mit Objektbezug

Immobilienbewertung vor Kauf oder Verkauf

Vor einem Kauf oder Verkauf hilft eine unabhängige Bewertung dabei, Angebotspreis, Objektzustand und örtlichen Teilmarkt getrennt und nachvollziehbar zu beurteilen.

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Angebotspreis und Immobilienwert unterscheiden

Ein Angebotspreis kann von Verkaufsstrategie, Zeitdruck oder persönlichen Erwartungen geprägt sein. Die Bewertung stellt dem eine objekt- und stichtagsbezogene Herleitung gegenüber.

Der ermittelte Wert ist keine Preisvorgabe. Der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis kann je nach Verhandlung, Nachfrage, Finanzierung und individuellen Motiven abweichen.

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Worauf bei der Bewertung geachtet wird

Nicht allein die Wohnfläche entscheidet. Mikrolage, Grundstück, baulicher Zustand, energetische Eigenschaften, Modernisierungen und die rechtliche Nutzbarkeit müssen zusammen betrachtet werden.

  • Plausibilität von Flächen- und Objektangaben
  • Bauzustand, erkennbare Schäden und Modernisierungsstand
  • Grundstück, Erschließung, Rechte und bekannte Belastungen
  • Örtlicher Teilmarkt und Eignung verfügbarer Vergleichs- oder Marktdaten

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Frühzeitig Unterlagen bereitstellen

Je früher vollständige Objektunterlagen vorliegen, desto besser lässt sich erkennen, welche Fragen vor einer Kaufentscheidung oder Vermarktung noch offen sind. Die Bewertung ersetzt jedoch keine technische Schadstoffprüfung, umfassende Bauschadendiagnostik oder rechtliche Due Diligence.

Bei Zeitdruck wird vor der Beauftragung geklärt, welcher Umfang im verfügbaren Zeitraum fachlich sinnvoll erbracht werden kann.

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Passenden Berichtsumfang wählen

Für die private Einordnung eines Kauf- oder Angebotspreises ist häufig ein Kurzgutachten geeignet. Ein Verkehrswertgutachten kann sinnvoll sein, wenn die Grundlagen und Verfahren ausführlicher dokumentiert werden sollen.

Maklerleistung, Verkaufsvermittlung, Finanzierungsberatung und Beleihungswertgutachten sind nicht Bestandteil des Angebots.

Nächster Schritt

Objekt und Bewertungsanlass schriftlich schildern.

Die Anfrage ist unverbindlich. Vor einer Beauftragung werden Eignung, Leistungsumfang, Honorar und Nebenkosten transparent abgestimmt.

Anfrage vorbereiten