01
Eine gemeinsame Wertbasis schaffen
Bei mehreren Erben treffen persönliche Erwartungen, frühere Absprachen und unterschiedliche Interessen häufig aufeinander. Die Bewertung trennt diese persönlichen Gesichtspunkte von den wertrelevanten Eigenschaften der Immobilie.
Sie kann eine außergerichtliche Vereinbarung vorbereiten, ersetzt aber weder die erbrechtliche Beratung noch die verbindliche Gestaltung einer Auseinandersetzungsvereinbarung.
02
Stichtag und Auftrag eindeutig festlegen
Für die Bewertung muss klar sein, auf welchen Zeitpunkt sich der Wert beziehen soll und welche Entscheidung vorbereitet wird. Der Todestag, ein späterer Einigungszeitpunkt oder ein geplanter Verkauf können unterschiedliche Fragestellungen auslösen.
Ebenso wichtig ist die Klärung, wer den Auftrag erteilt und welche Beteiligten den Bericht erhalten dürfen. Die Bewertung trifft keine Entscheidung über Erbquoten, Ausgleichsansprüche oder Eigentumsübertragung.
03
Hilfreiche Unterlagen
Neben den üblichen Objektunterlagen sind bei geerbten Immobilien vor allem ein aktueller Grundbuchstand, bekannte Nutzungsvereinbarungen und Angaben zum Zustand am gewählten Stichtag relevant.
- Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse und Flächenangaben
- Mietverträge oder sonstige Nutzungsvereinbarungen
- Nachweise zu Modernisierungen, Schäden und Instandhaltung
- Vereinbarter Bewertungsstichtag und konkret geplanter Verwendungszweck
04
Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten
Für eine überschaubare, einvernehmliche Entscheidung kann ein Kurzgutachten ausreichen. Bei komplexeren Objekten, größerem Erläuterungsbedarf oder mehreren Beteiligten kann die ausführlichere Dokumentation eines Verkehrswertgutachtens sinnvoll sein.
Für steuerliche Nachweise gelten besondere Anforderungen. Ein Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG wird von Wölfl Immobilienbewertung nicht angeboten.
05
Häufige Fragen zu diesem Bewertungsanlass
Können wir als Geschwister eine gemeinsame Bewertung anfragen?
Ja. Beschreiben Sie, wer Eigentümer ist, wer den Auftrag erteilen soll und welche Beteiligten den Bericht benötigen. Bewertungszweck, Stichtag und vorgesehene Empfänger sollten möglichst früh abgestimmt werden. Ob die Beteiligten das Ergebnis einer Einigung zugrunde legen, entscheiden sie selbst.
Ist der Immobilienwert automatisch der auszuzahlende Erbanteil?
Nein. Das Gutachten ermittelt den Immobilienwert zum vereinbarten Stichtag. Erbquoten, Verbindlichkeiten und weitere Ausgleichsfragen sind davon zu trennen und gegebenenfalls rechtlich zu klären.
Kann der Wert für den Todestag ermittelt werden?
Eine rückbezogene Bewertung kann geprüft werden. Dafür müssen die damaligen Objektverhältnisse und geeignete Marktdaten ausreichend nachvollziehbar sein. Nennen Sie den gewünschten Stichtag bereits in Ihrer Anfrage; eine Machbarkeit wird nicht pauschal zugesagt.