Außergerichtliche ImmobilienbewertungDeutschlandweit tätig

Erbe und außergerichtliche Einigung

Immobilienbewertung bei Erbschaft

Ein gemeinsam nachvollziehbarer Immobilienwert kann helfen, eine Auszahlung, Übernahme oder Verteilung innerhalb einer Erbengemeinschaft sachlich vorzubereiten.

01

Eine gemeinsame Wertbasis schaffen

Bei mehreren Erben treffen persönliche Erwartungen, frühere Absprachen und unterschiedliche Interessen häufig aufeinander. Die Bewertung trennt diese persönlichen Gesichtspunkte von den wertrelevanten Eigenschaften der Immobilie.

Sie kann eine außergerichtliche Vereinbarung vorbereiten, ersetzt aber weder die erbrechtliche Beratung noch die verbindliche Gestaltung einer Auseinandersetzungsvereinbarung.

02

Stichtag und Auftrag eindeutig festlegen

Für die Bewertung muss klar sein, auf welchen Zeitpunkt sich der Wert beziehen soll und welche Entscheidung vorbereitet wird. Der Todestag, ein späterer Einigungszeitpunkt oder ein geplanter Verkauf können unterschiedliche Fragestellungen auslösen.

Ebenso wichtig ist die Klärung, wer den Auftrag erteilt und welche Beteiligten den Bericht erhalten dürfen. Die Bewertung trifft keine Entscheidung über Erbquoten, Ausgleichsansprüche oder Eigentumsübertragung.

03

Hilfreiche Unterlagen

Neben den üblichen Objektunterlagen sind bei geerbten Immobilien vor allem ein aktueller Grundbuchstand, bekannte Nutzungsvereinbarungen und Angaben zum Zustand am gewählten Stichtag relevant.

  • Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse und Flächenangaben
  • Mietverträge oder sonstige Nutzungsvereinbarungen
  • Nachweise zu Modernisierungen, Schäden und Instandhaltung
  • Vereinbarter Bewertungsstichtag und konkret geplanter Verwendungszweck

04

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten

Für eine überschaubare, einvernehmliche Entscheidung kann ein Kurzgutachten ausreichen. Bei komplexeren Objekten, größerem Erläuterungsbedarf oder mehreren Beteiligten kann die ausführlichere Dokumentation eines Verkehrswertgutachtens sinnvoll sein.

Für steuerliche Nachweise gelten besondere Anforderungen. Ein Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG wird von Wölfl Immobilienbewertung nicht angeboten.

Nächster Schritt

Objekt und Bewertungsanlass schriftlich schildern.

Die Anfrage ist unverbindlich. Vor einer Beauftragung werden Eignung, Leistungsumfang, Honorar und Nebenkosten transparent abgestimmt.

Anfrage vorbereiten